Marion Weher-Pinkowski

Rechtsanwältin Mietrecht

Über mich

Mein Name ist Marion Weher-Pinkowski, ich bin 1959 in Berlin geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen und dem anschließenden Referendariat beim Oberlandesgericht Braunschweig war ich zunächst in der Verwaltung tätig (Luftfahrt-Bundesamt) und anschließend absolvierte ich ein Anglistik-Studium mit dem Magister-Abschluss.

Seit meiner Zulassung als Rechtsanwältin im Jahr 2001 war ich zunächst zusammen mit meinem Kollegen Peter Schneider tätig - nach dessen Ausscheiden im Jahr 2008 führte ich die mietrechtlich orientierte Kanzlei allein weiter.

Insgesamt habe ich etwa 20 Jahre lang mehrfach in der Woche eine Rechtsberatertätigkeit beim Mieterverein Braunschweig und Umgebung e.V. ausgeübt, im Rahmen meiner Bürotätigkeit aber sowohl Mieter als auch Vermieter beraten und vertreten und war auch in Wohnungseigentumsan-gelegenheiten gerichtlich und außergerichtlich tätig.

Mein Magister-Abschluss in Anglistik befähigt mich auch zur Beratung/Vertretung englischsprachiger Mandanten bei Rechtsstreitigkeiten in Deutschland.


 

Tätigkeitsbereiche

Im Bereich des Mietrechts übernehme ich sowohl für Mieter als auch für Vermieter alle Angelegenheiten, etwa Räumungsklagen, Betriebskostenstreitigkeiten, Mieterhöhungen, Kautionsrückforderungen, Mietminderungs- oder Zurückbehaltungsrechte von Mietern oder auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen mieter- oder vermieterseits im Einzugsgebiet der Braunschweiger sowie auch der umliegenden Gerichte in erster Instanz sowie auch in den Berufungsinstanzen.

Es ist bekannt, dass gerade mietrechtliche Streitigkeiten oft ein hohes Frustrationspotenzial entwickeln. Es kann in geeigneten Fällen deshalb sinnvoll sein, bereits im Vorfeld eine vermittelnde Lösung zu finden. Hierbei unterstütze ich Sie gerne.

Auch im Bereich des Wohnungseigentumsrecht bin ich tätig – hier etwa in den Bereichen Hausgeldabrechnung, Modernisierung, Sonder- und Gemeinschaftseigentum, Beschlussanfechtungen, Hausordnung.

Gerade im Bereich der Rechtsanwaltstätigkeit ist es wichtig, genau zuzuhören, denn Kleinigkeiten können die Rechtslage manchmal völlig anders darstellen. Auch ist es wichtig, die erforderlichen Unterlagen sorgfältig zu sichten. Dies werde ich tun, um die bestmögliche Lösung für Ihr Anliegen gemeinsam mit Ihnen herauszuarbeiten.


 

Kosten

Die Kosten einer anwaltlichen Vertretung bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungs-gesetz, welches ich in der Regel anwende, es besteht auch die Möglichkeit, Honorarvereinbarungen abzuschließen.

Für einkommensschwache Parteien besteht zudem die Möglichkeit, bei Gericht einen Antrag auf Beratungshilfe beziehungsweise – in gerichtlichen Verfahren – einen Prozesskostenhilfeantrag zu stellen. Hier bin ich gerne unterstützend tätig.


 

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